Resolution zur Ärzteversorgung in Oberberg

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises begrüßt die Maßnahmen der letzten Jahre (Einrichtung einer Fakultät für Allgemeinmedizin in Bielefeld, Auslobung einer Landarztprämie, und fordert das Land NRW auf, durch eine - insbesondere an der Universität Köln stattfindende weitere Erhöhung der Studienplätze die ärztliche Versorgung gerade auf dem Land langfristig zu sichern. Die Stärkung des Faches Allgemeinmedizin im universitären Lehrplan ist hierbei vorrangig.

Zudem muss die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) ihre bestehende Versorgungsverpflichtung intensiver wahrnehmen, Anreizprogramme zur Attraktivierung kassenärztlicher Sitze in ländlichen Regionen entwickeln und Fehlentwicklungen im Bereich der Behandlungspauschalierung und Budgetierung entgegenzuwirken sowie die Förderung für die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten, die Anstellung von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern und die Förderung entsprechender Lehrpraxen auszubauen. Im Falle des plötzlichen Ausfalls einer Praxis fordert der Kreistag die KVNO zu schnellerem Handeln als zuletzt im Falle des MVZ „Der Arztin Gummersbach.

Die betriebswirtschaftliche Stärkung der allgemeinärztlichen Praxen in Fördergebieten und Planungsgebieten, die von Unterversorgung bedroht sind, ist dringend erforderlich und wurde bereits mit deutlichen Stärkungsmaßnahmen vom Sachverständigenrat im Gesundheitswesen vor 6 Jahren gefordert ab einem Versorgungsgrad von 90 Prozent. Betriebswirtschaftlich muss die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten und qualifiziertem Personal zu Tarifbedingungen zu vertretbaren Arbeitszeit-modellen möglich sein. Es darf keine kritische Unterversorgung geben, bei der hilfesuchende Patientinnen und Patienten keine erreichbare hausärztliche Hilfe finden.

 

Begründung:

Die Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten in Oberberg wird zunehmend schwierig. Aktuell sind laut Beschluss des KV- Landesausschusses vom 09.12.22 im Kreis 24 Sitze für Hausärztinnen und Hausärzte unbesetzt. Die Tendenz ist aufgrund der demographischen Entwicklung mit zunehmender Zahl von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern, die das Rentenalter erreichen, stark steigend: Durchschnittlich gehen pro Jahr 8 Ärztinnen und Ärzte in Rente, d.h. In 10 Jahren stehen 75 Ärztinnen und Ärzte weniger zur Verfügung.

Die KV-Nordrhein ist für die Verteilung der Kassensitze niedergelassener Ärztinnen und Ärzte verantwortlich. Damit einher geht eine gerechte Verteilung im gesamten Land, nicht nur in den Ballungsräumen. Sogenannte Landarztpraxen dürfen nicht durch Budgetkürzungen oder Strafzahlungen für die Versorgung ihrer vielen Patienten und einer stärkeren Inanspruchnahme außerhalb der Regelarbeitszeiten, sanktioniert werden. Die Alternative, eine stärkere Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen, ist nicht zielführend.

In einigen Gemeinden ist die Versorgung bereits heute akut gefährdet und es besteht eine Unterversorgung, da bei wegfallenden Hausarztpraxen Patientinnen nicht mehr bei der bestehenden Überlastung in anderen Praxen übernommen werden können. Dies wurde zuletzt bei der Insolvenz des MVZ Der Arzt GmbHüberdeutlich und führte zu großen Sorgen in der Bevölkerung.

Ausgehend vom Kreistagsbeschluss vom 14.12.2017 ist erfreulicherweise die Professur für Allgemeinmedizin an der Universität Köln besetzt. Einer der Hauptgründe für die schlechte Versorgung mit Allgemeinmedizinern ist die immer noch zu geringe Anzahl der Studienplätze. Der Kreistag fordert daher hier dringend eine erhebliche Aufstockung. Auch eine höhere Förderung der Lehrpraxen ist zwingend erforderlich sowie ein erweitertes Angebot von Famulaturen in Landarztpraxen mit finanzieller Förderung.

Außerdem benötigen Kommunen zur Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten eine höhere finanzielle Unterstützung bei der Niederlassung. Hier sind Konditionen und Förderbeträge noch auszubauen, insbesondere wenn Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge MVZ gründen und Overhead- Kosten abdecken müssen,

Der Zulassungs-Weg zur Übernahme von Praxen durch arztgeführte und nicht investorgeführte Trägergesellschaften nach Par. 95 SGB V sollte eröffnet und in Kooperationen mit Kommunen ermöglicht werden, ggfs. in Modellprogrammen.

Ohne ein Paket der aufgeführten Maßnahmen kann die hausärztliche Versorgung im notwendigen Umfang bis 2030 und darüber hinaus nicht gesichert werden.