FDP Oberberg bedauert abgelehnte Entlastung für Empfänger von Kurzarbeitergeld

Markus Herbrand, MdB und Mitglied des Finanzausschusses hatte für die FDP Bundestagsfraktion einen Antrag erarbeitet, dass die Steuererklärungspflicht für Empfänger von Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Krise vorübergehend ausgesetzt werden sollte. In Modellrechnungen hatte sich gezeigt, dass Empfängern von Kurzarbeitergeld durch die Progression sehr wahrscheinliche und spürbare Steuernachzahlungen drohen können – auf die sie in vielen Fällen nicht vorbereitet sein werden. Zwar ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei. In der Jahresberechnung der Steuerbeträge durch das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung, die Empfänger von Kurzarbeitergeld in jedem Fall abzugeben haben, kann es jedoch dazu kommen, dass die Summe aus Lohn und Kurzarbeitergeld durch die Progression zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Mit diesem Antrag sollten sowohl die Empfänger von Kurzarbeitergeld als auch die Finanzämter von einem beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand entlastet werden. Nach einer ersten Ablehnung durch die GroKo wird die FDP-Fraktion diesen Antrag in dieser Woche erneut einbringen, um vielleicht doch noch eine Zustimmung zu diesem Antrag zu erreichen.

Die Kreisvorsitzende der FDP Oberberg, Ina Albowitz-Freytag, bedauert, dass man in Berlin bei den GroKo-Verhandlungen zur Ausgestaltung der Konjunkturfördermaßnahmen wohl die Anliegen der großen Unternehmen im Blick hat, aber die sich bereits abzeichnenden Probleme für die fast 10 Millionen Empfänger von Kurzarbeitergeld nicht beachtet.