FDP begrüßt Verfassungsbeschwerde gegen Düngeverordnung Müller: " Belastung für Landwirtschaft in Oberberg immens".
Die FDP-Oberberg und insbesondere die Kreistagsfraktion begrüßt die Verfassungsbeschwerde eines norddeutschen Landwirts gegen die Düngeverordnung in Karlsruhe außerordentlich. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Reinhold Müller, der auch stellvertretender Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft ist, erklärt:
„Die Düngeverordnung belastet die Landwirtschaft in Oberberg erheblich. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Wasserpartnerschaft zwischen Landwirtschaft und den Wasserverbände den Grundwasserschutz und insbesondere den Nitrateintrag wahrt.
Auch die Erhöhung des Gewässerabstandes auf 10 Meter bei Hangneigung von 15% entzieht viele Flächen der heimischen Landwirtschaft. Grade diese Grünlandwirtschaft ist das tragende Standbein der Landwirtschaft in Oberberg.
Durch die Düngeverordnung entfällt die Anrechnung bei der Nitratobergrenze der OKULA-Flächen in Oberberg. Damit müssen die Landwirte aus dem Naturschutz aussteigen, um weiter düngen zu können.
Der Dokumentationsaufwand für die Landwirte wird nochmals immens steigen. Auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Modellregion Oberberg zwischen Naturschützern und Landwirten wird so nicht honoriert.
Wir werden das Urteil aus Karlsruhe hoffnungsvoll für die heimische Landwirtschaft beobachten.“