Resolution zur Krankenhausfinanzierung

Krankenhäuser in wirtschaftlicher Schieflage: Der Bund muss seine Verantwortung annehmen und darf nicht noch mehr Lasten auf die Kommunen verlagern, das Land die gesetzlich vorgesehenen Investitionskosten finanzieren

Die Bundesregierung muss die steigenden Betriebskosten der Krankenhäuser durch inflationsbedingte Kostensteigerungen und notwendige Tarife höhungen nachhaltig refinanzieren. Die Landesregierung wiederum muss die lnvestitionskostenfinanzierun,9 steigern.

Der Kreistag bewertet die wirtschaftliche Entwicklung der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser als Folge der anhaltenden Inflation und einer finanziell noch ungedeckten Tarifsteigerung im Jahr 2024 als sehr besorgniserregend ein. Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der wohnortnahen Daseinsvorsorge, die sich gerade, aber nicht nur in der Corona­ Pandemie bewährt hat. Für die Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreis muss - gerade auch mit Blick auf die demographische Entwicklung - eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Krankenhausversorgung gewährleistet bleiben. Dabei erkennt der Kreistag an, dass über die Krankenhausplanung des Landes und die im Bund geplante Krankenhausreform eine zukunftssichere und an Qualitätssteigerung ausgerichtete Struktur entstehen soll.

Doch die wirtschaftliche Lage in den allermeisten Krankenhäusern ist inzwischen sehr ernst und gefährdet den Fortbestand vieler Kliniken. Diese Lage ist auch durch die nicht ausreichende Investitionskostenfinanzierung des Landes entstanden und darf nicht durch weitere Streichungen in 2024 verschärft werden. Ansonsten werden zentrale Funktionsbereiche der Kliniken gefährdet. Extreme Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen und die fehlende Refinanzierung inflationsbedingter Personal­ und Sachkostensteigerungen stellen die Krankenhäuser vor extreme Herausforderungen. Deshalb fordert der Kreistag die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer Verantwortung für die Finanzierung der Betriebskosten gesetzlich eine nachhaltige Sicherung der Krankenhäuser zu schaffen.

Das setzt sowohl einen ausreichenden Inflationsausgleich als auch die vollständige Finanzierung der vereinbarten Tarifsteigerungen im Jahr 2024 von rund zehn Prozent voraus. Die Krankenhäuser müssen wirtschaftlich stabil sein, damit eine notwendige Krankenhausreform überhaupt funktionieren kann.

Laut RWl-lnvestitionsbarometer (Untersuchung aus 2021) benötigen die Krankenhäuser Investitionskosten von 1,85 Milliarden Euro pro Jahr. Im Jahr 2023 erstattet das Land den Krankenhäusern Investitionskosten in Höhe von nur 772 Millionen Euro. Leider liegt NRW damit unter dem Bundesdurchschnitt (3,0 % in NRW zu 3,5 % der Krankenhauserlöse im Bundesdurchschnitt). Trotz Anhebung in den letzten Jahren, müssen Investitionen aus dem EBITDA entnommen werden.

Die tatsächlichen Kostenentwicklungen werden unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung nicht ansatzweise sachgerecht abgebildet. Das Risiko für lnsolvenzen von Krankenhäusern steigt deshalb stetig. Der Kreistag beobachtet mit großer Sorge, dass die Bundesregierung die berechtigte Forderung der Krankenhausträger nach einer finanziellen Absicherung zurückweist. Die Folge sind absehbar viele Krankenhausinsolvenzen, wenn die Bundesregierung ihre Verantwortung nicht endlich wahrnimmt.

Der Kreistag hält es für nicht akzeptabel, dass der Bund durch sein Nichthandeln die Lasten auf die Kreise und Kommunen verlagert. Denn sie müssen - nicht nur als Träger eigener Krankenhäuser- die Daseinsvorsorge sicherstellen, wenn ein dringend benötigtes Krankenhaus in einem Insolvenzverfahren gerettet werden muss. Statt dass der Bund die Kostenträger in die Lage versetzt, die gestiegenen Kosten der Krankenhäuser umfassend zu berücksichtigen, wälzt er so die Kosten für sein Nichthandeln auf die Bürgerinnen und Bürger der Kreise und Kommunen ab. Deren finanzielle Möglichkeiten, die vielfältigen kommunalen Aufgaben zu erfüllen, werden so dramatisch verkleinert.

Der Kreistag fordert deshalb die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Krankenkassen im nächsten Jahr die tatsächliche Betriebskostensteigerung vergüten können. Vom Land fordert der Kreistag eine Erhöhung der Investitionskostenfinanzierung. Konkret fordert er:

Dauerhafter Inflationsausgleich: Die Krankenhäuser kämpfen mit massiven inflationsbedingten Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich. Diese gehen über die zugesagten Energiehilfen weit hinaus und werden nach geltender Rechtslage nicht gegenfinanziert. Die Krankenhäuser benötigen deshalb ab dem Jahr 2024 einen dauerhaften Inflationsausgleich.

 

Dauerhafte Finanzierung der Tarifsteigerung: Ab dem Jahr 2024 muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Tarifsteigerung vollständig über das bestehende Finanzierungssystem erstattet wird. Aktuell müssen die Krankenhäuser einen maßgeblichen Teil der tarifbedingten Personalkostensteigerungen selbst tragen. Personalkostensteigerungen, die über der Vergütungsobergrenze liegen, werden - mit Ausnahme des Personals im Pflegebudget - im besten Fall zur Hälfte von den Krankenkassen finanziert. Das dadurch entstehende Defizit müsste durch Einsparungen der Krankenhäuser aufgefangen werden. Dies ist schlicht nicht möglich und - vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - auch nicht sinnvoll. Der Bund, der den Tarifvertrag selbst mit ausgehandelt hat, muss darum· die Tarifkostensteigerungen für alle Mitarbeitenden der Krankenhäuser vollumfänglich finanzieren.

Anhebung der Investitionskostenförderung: Trotz der Erhöhung der Investitionskosten in den letzten Jahren, ist der Betrag bei weitem nicht auskömmlich. Die Finanzierung der Investitionskosten muss erhöht werden.

Der Kreistag unterstützt die Bundesratsinitiative mehrerer Bundesländer zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser. Er erwartet, dass die Bundes- und Landesregierung ihre Verantwortung für die Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten annimmt und in konkreten Gesetzesvorhaben umsetzt.