Die Partei FDP
Ein Blick hinter die Kulissen
Der Kreisverband der FDP Oberberg umfaßt das gesamte Kreisgebiet und hat derzeit rund 300 Mitglieder.
Mit einem Wahlergebnis von 13,77 % bei der Bundestagswahl 2017 liegt die FDP Oberberg über dem Bundesdurchschnitt (10,7%). Bei der Landtagswahl 2017 erzielte die FDP Oberberg mit 12,93% und 12,55 % (Wahlkreis Oberberg-Nord und Oberberg–Süd) ebenfalls gute Ergebnisse.
Mit einem Wahlergebnis von 5,5 % bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ist die FDP Oberberg mit 3 Kreistagsmitgliedern im Kreistag des Oberbergischen Kreises vertreten.
Die Ortsverbände
Die FDP Oberberg ist in 13 Ortsverbände gegliedert; in allen 13 Städten und Gemeinden ist sie in den Kommunalparlamenten vertreten.
Kreismitgliederversammlung
Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes der FDP Oberberg. Satzungsgemäß findet mindestens einmal
jährlich eine Versammlung der Mitglieder statt. Sie dient der Erörterung und Beschlußfassung grundsätzlicher politischer und organisatorischer Angelegenheiten des Kreisverbandes, zudem geben Kreisvorstand und Kreistagsfraktion ihren Rechenschaftsbericht ab. Jedes Mitglied hat das Recht, schriftliche Anträge zu
stellen, die in der Regel zwei Wochen vor der Versammlung in der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen. Alle zwei Jahre wird der Kreisvorstand von den FDP-Mitgliedern aus Oberberg
gewählt
Parteiämter
Die Hauptarbeit der FDP beruht auf freiwilligen und ehrenamtlichen Aktivitäten vieler Parteimitglieder; die Anzahl der hauptamtlich Beschäftigten ist dagegen vergleichsweise gering. Eine Vergütung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Entstehende Kosten und notwendige Auslagen werden bei entsprechendem Nachweis erstattet oder können nach Absprache mit dem Schatzmeister als Aufwandsspende geltend gemacht werden.
Parteienfinanzierung
Die Kreisverbände müssen ihre Arbeit ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Parteimitgliedern, Sympathisanten und Förderern finanzieren. Neben finanziellen Zuwendungen sind auch Sachspenden für Veranstaltungen, Feste und Wahlkämpfe willkommen, für deren Gegenwert nach Absprache mit dem Schatzmeister Spendenquittungen ausgestellt werden können.