Um Interessenten und neuen Mitgliedern einen ersten Überblick über Organisation und Struktur der FDP zu geben und um Möglichkeiten zur Mitarbeit aufzu-zeigen, erläutern wir nachstehend Aufbau und Arbeitsweise der Partei auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Anregungen erhalten und Ihnen die FDP dabei etwas vertrauter wird.
Namen, Adressen und Telefonnummern verschiedener Geschäftsstellen, Funktionsträger und anderer Ansprechpartner finden Sie - soweit diese nicht direkt im Text vermerkt sind - im Anhang. Über die nachstehenden Informationen hinausgehende Fragen werden wir Ihnen jederzeit gerne beantworten.
FDP KREISVERBAND OBERBERG
Gummersbach, im März 2010
Parteiorganisation und innerparteiliche Willensbildung
Die FDP versteht sich als eine Kraft der Mitte und ist in ihrer politischen Tagesarbeit bemüht, liberale Grundsätze und Grundhaltungen erkennbar zu machen und durchzusetzen. Dabei ist sie bestrebt, Freiheit und Verantwortung jedes einzelnen Bürgers in den Vordergrund zu stellen. Wettbewerb und Vielfalt, Selbstvorsorge, Leistungsprinzip, Toleranz und Verantwortungsbereitschaft sind die entscheidenden Grundsätze eines modernen liberalen Politikverständnisses.
Die nachfolgenden Erläuterungen basieren auf der z.Zt. gültigen Landessatzung und der Bundessatzung vom Mai 1997. Auf dem Bundesparteitag im Mai 1997 wurde eine umfassende Erneuerung des Parteiprogramms ("Wiesbadener Grundsätze"), der Parteiorganisation und der Gremienstruktur beschlossen, damit Politik in Deutschland wieder stärker zur Sache der Bürger werden kann.
Im Zentrum der innerparteilichen Willensbildung stehen die Kreisverbände mit ihren Kreismitgliederversammlungen und die Landesverbände mit den Landesparteitagen. Unterhalb der Kreisebene können Ortsverbände gebildet werden, zwischen Kreis- und Landesebene gibt es Bezirksverbände mit regionalen Koordinierungsaufgaben. Zur sachverständigen Unterstützung bei der politischen Entscheidungsfindung bestehen zahlreiche Fachausschüsse und Kommissionen.
Bundesweit verfügt die FDP über 16 Landesverbände; die nordrhein-westfälische FDP gliedert sich in 9 Bezirksverbände, 54 Kreis- und 415 Ortsverbände.
FDP OBERBERG
Der Kreisverband
Der Kreisverband der FDP Oberberg umfaßt das gesamte Kreisgebiet und hat derzeit rund 400 Mitglieder.
Mit einem Wahlergebnis von 16,8 % bei der Bundestagswahl 2009 liegt die FDP Oberberg erheblich über dem Bundesdurchschnitt (14,6 %).
Bei der Landtagswahl 2005 erzielte die FDP Oberberg mit 6,6 % und 6,2% (Wahlkreis Oberberg-Nord und Oberberg-Süd) ebenfalls gute Ergebnisse und hat damit auch zum Regierungswechsel in Düsseldorf beigetragen.
Mit einem Wahlergebnis von 11,0 % bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 erhöhte die FDP ihre Mitglieder auf 6 Kreistagsmitglieder im Kreistag des Oberbergischen Kreises.
Die FDP-Kreistagsfraktion besteht aus:
Reinhold Müller (Fraktionsvorsitzender)
Birgit Hähn (stellv. Fraktionsvorsitzende)
Prof. Dr. Friedrich Wilke (Kreistagsmitglied)
Jan Kristian Hoster (Kreistagsmitglied)
Ina Albowitz-Freytag (Kreistagsmitglied)
Jörg von Polheim (Kreistagsmitglied)
Die Ortsverbände
Die FDP Oberberg ist in 13 Ortsverbände gegliedert; in allen 13 Städten und Gemeinden ist sie mit Fraktionen und in den Kommunalparlamenten vertreten.
Die Ortsverbände treffen sich regelmäßig zur Diskussion der anstehenden politischen Themen aus den Städten und Gemeinden.
Kreismitgliederversammlung
Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes der FDP Oberberg. Satzungsgemäß findet mindestens einmal jährlich eine Versammlung der Mitglieder statt. Sie dient der Erörterung und Beschlussfassung grundsätzlicher politischer und organisatorischer Angelegenheiten des Kreisverbandes, zudem geben Kreisvorstand und Kreistagsfraktion ihren Rechenschaftsbericht ab. Jedes Mitglied hat das Recht, schriftliche Anträge zu stellen, die in der Regel zwei Wochen vor der Versammlung in der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen.
Turnusmäßig alle zwei bzw. vier Jahre werden folgende Gremien gewählt:
Kreisvorstand
Rechnungsprüfer
Delegierte des Bezirks- und Landesparteitages
Bewerber für die Wahlvorschläge (Listen) zu den Kommunalwahlen (Kreistagsmitglieder).
Kreisvorstand
Der Kreisvorstand koordiniert die organisatorische Arbeit im Kreisverband, und entscheidet über alle politischen Fragen im Sinne der Beschlusslage der Partei. Er tritt in der Regel einmal im Monat zusammen. Die Sitzungen sind parteioffen, d.h. jedes Mitglied kann sie besuchen. Der Kreisvorstand kann bei Bedarf über die Einrichtung und Auflösung von Arbeitskreisen beschliessen.
Junge Liberale Oberberg
Die Jungen Liberalen sind ein organisatorisch und finanziell unabhängiger Jugendverband, der der FDP politisch nahesteht. Seine Mitglieder sind zwischen 14 und 35 Jahre alt. Sie haben Spaß daran, über Probleme unserer Gesellschaft zu diskutieren und Lösungsalternativen zu entwickeln. Hierzu wird jedes Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art (programmatische Stammtische, Podiumsdiskussionen, Besichtigungen, Partys etc.) durchgeführt, deren Ergebnisse nach Möglichkeit in und über die FDP umgesetzt werden. Ansprechpartner: Kreisvorsitzender Julian Engelbert, Waldbröl
Übergeordnete Parteiorganisation
Bezirksverbände
Die nordrhein-westfälische FDP verfügt über 9 Bezirksverbände, deren Aufgabe die Koordination der politischen und organisatorischen Arbeit der regionalen Gliederungen ist.
Die FDP Oberberg gehört dem Bezirksverband Köln an. Daneben gibt es die Verbände Aachen, Düsseldorf, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Ruhr, Westfalen-Süd, Westfalen-West.
Auf dem Bezirksparteitag, der in der Regel einmal jährlich vor dem Landesparteitag zusammentritt, werden die Kreisverbände durch ihre zum Landesparteitag gewählten Delegierten vertreten. Aus ihren Reihen wird der Bezirksvorstand gewählt, dessen Vorsitzender z.Zt. Dr. Werner Hoyer (KV Köln) ist.
Die FDP-Oberberg wählte am 27.Februar 2010 zehn Delegierte zum Bezirksparteitag
Werner Becker-Blonigen
Jörg von Polheim
Anja Krämer
Reinhold Müller
Maximilian Donner
Christopher Skerka
Andrea Molitor
Hans-Joachim Günther
Kai Emde
Michael Richter
Landesverband
Entsprechend der Anzahl der Bundesländer gibt es 16 Landesverbände. Sitz des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ist Düsseldorf. Ihm gehören rund 16.000 Mitglieder an.
Landtagsfraktion
Mit einem Wahlergebnis von 6,0 % bei der Landtagswahl 2005 (6,6 % in Oberberg-Nord und 6,2 % in Oberberg-Süd) erzielte die FDP 12 Sitze im Landtag. Am 08.06.2005 wurde Dr. Gerhard Papke zum Fraktionsvorsitzenden im Landtag gewählt. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind Christian Lindner und Christof Rasche.
Organe des Landesverbandes sind dem Rang nach:
# Landesparteitag
# Landesvertreterversammlung
# Landesvorstand
Landesparteitag
Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Grundsätzlich darf jedes Parteimitglied als Gast teilnehmen. Der Landesparteitag findet in der Regel einmal jährlich statt; Seine Beschlüsse sind sowohl für die Gliederungen des Landesverbandes als auch für ihre Mitglieder bindend.
Die 400 Delegierten werden von den Kreisverbänden gewählt, deren Anteil sich nach Wählerstimmen und Mitgliederzahlen errechnet.
Die FDP-Oberberg wählte am 27.Februar 2010 sieben Delegierte zum Landesparteitag
Werner Becker-Blonigen
Jörg von Polheim
Benjamin Schneider
Jan Kristian Hoster
Rolf Gurbat
Christopher Skerka
Anja Krämer
Die Aufgaben des Landesparteitages umfassen u.a.:
* Beratung und Beschlußfassung über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen des Landesverbandes
* Wahl des Landesvorstandes
* Wahl der Delegierten zum Bundesparteitag
Landesvertreterversammlung/Landeswahlversammlung
Die Delegierten der Landesvertreterversammlung werden von den Kreisverbänden gewählt. Die Landesverteterversammlung stellt die Landeslisten für die Bundestagswahl, die Europawahl und die Landschaftsverbände auf und berät das Programm zur Europawahl. Aus ihren Reihen werden Vertreter zur Bundesvertreterversammlung - dem Europatag - entsandt, die gemeinsam das Wahlprogramm der FDP zur Europawahl beschließen.
Landesvorstand
Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Einstellung und Entlassung des Landesgeschäftsführers, sowie die Benennung der Mitglieder in den Bundesfachausschüssen. Er tritt mindestens alle zwei Monate zusammen. Auf dem Landesparteitag der nordrhein-westfälischen FDP wurde am 29.04.2006 der Landesvorstand gewählt:
Landesvorsitzender: Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Stellv. Landesvorsitzende: Gisela Piltz
(gewählt am 16.04.2005)
Stellv. Landesvorsitzende: Angela Freimuth
Generalsekretär: Christian Lindner
Schatzmeister: Paul Friedhoff
Hauptgeschäftsführer: Ralph Sterck
Darüber hinaus wurden 160 nordrhein-westfälische Delegierte für die Bundesparteitage der nächsten zwei Jahre gewählt, darunter Andrea Steinert, Werner Becker-Blonigen und Birgit Höhn für den Kreisverband Oberberg.
Landesfachausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen
Der Landesvorstand kann nach Bedarf die Bildung und Auflösung von Fachausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen beschließen, deren Aufgabe die sachverständige Unterstützung der Arbeit des Landesvorstandes auf einem bestimmten Gebiet ist. Die Ausschussmitglieder werden von den Kreisverbänden und dem Landesverband der Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen benannt.
Zur Zeit gibt es folgende Fachausschüsse:
# Internationale Politik
# Finanzen und Steuern
# Wirtschaft, Mittelstand und Beschaeftigung
# Land- und Forstwirtschaft und Verbraucherschutz
# Innen und Recht
# Kultur und Medien
# Schule und Weiterbildung
# Wissenschaft, Forschung und Technologie
# Arbeitnehmerfragen
# Soziales und Generationengerechtigkeit
# Gesundheit, Sport und Freizeit
# Städtebau und Wohnungswesen
# Verkehr und Landesplanung
# Umweltschutz und Nachhaltigkeit
# Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
# Religiöse Fragen
# Kommunalpolitik
# Seniorenpolitik
# Genderpolitik
Interessierte Parteimitglieder können nach Rücksprache mit der Kreisgeschäftsstelle als Gast an den Ausschusssitzungen teilnehmen. Sachverständige, die nicht der Partei anzugehören brauchen, können als Berater hinzugezogen werden.
Landesschiedsgericht
Als unabhängige richterliche Instanz entscheidet das Schiedsgericht bei Streitigkeiten innerhalb der Partei und ist insbesondere zuständig für:
1. die Anfechtung von Wahlen
2. die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen
3. die Schlichtung und Entscheidung von sonstigen Streitigkeiten der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern unter Mitgliedern, soweit das Parteiinteresse berührt ist zwischen Gebietsverbänden untereinander oder mit der Bundespartei
Bundespartei
Der Bundespartei gehören ca. 71.400 Mitglieder an; der Frauenanteil beträgt rund 25%.
Bundesvorsitzender:
Dr. Guido Westerwelle
Generalsekretär:
Christian Lindner
Bundesschatzmeister:
Dr. Hermann Otto Solms
stellv. Bundesvorsitzende:
Rainer Brüderle
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Cornelia Pieper
Bundesgeschäftsführer:
Hans-Jürgen Beerfeltz
Beisitzer:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Birgit Homburger
Dr. Philipp Rösler
Ehrenvorsitzende:
Walter Scheel
Hans-Dietrich Genscher
Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die FDP bundesweit einen Stimmenanteil von 14,6 % (2005: 9,8 %), landesweit in NRW 14,9 % (2002: 10,0 %) und ist mit 93 (2005: 61) Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten.
Fraktionsvorsitzende:
Birgit Homburger
# Stellvertreter: Dr. H. Kolb, Ulrich Flach,
# Carl L.Thiele, Miriam Gruss,
# Jürgen Koppelin, Gisela Piltz
Bundestags-Vizepräsident:
Dr. Hermann Otto Solms
Parlamentarische Geschäftsführer:
Jörg van Essen, Otto Fricke
Chr. Ahrendt, Dr. C. Winterstein
Bundesparteitag
Der Bundesparteitag ist das oberste Organ der Partei, seine Beschlüsse sind sowohl für die Gliederungen der Partei als auch für ihre Mitglieder bindend. Ein ordentlicher Bundesparteitag findet einmal jährlich statt, außerordentliche Parteitage bei Bedarf. Die Bundesparteitage sind öffentlich; Gäste sind herzlich willkommen.
Aufgaben des Bundesparteitages sind die Beratung und Beschlußfassung über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen der Partei sowie
* die Wahl des Bundesvorstandes
* die Wahl des Bundesvorsitzenden
* die Wahl des Generalsekretärs
* die Wahl des Bundesschiedsgerichts, einer unabhängigen richterlichen Instanz zur Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb der Partei
Auf dem Bundesparteitag im Mai 1997 wurde ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet ("Wiesbadener Grundsätze"), sowie eine Reform der Strukturen beschlossen, um die politische Arbeit für Parteimitglieder und interessierte Bürger attraktiver zu gestalten.
Durch die Einrichtung von Liberalen Foren, Liberalen Initiativen und Liberalen Netzwerken wurde eine fachübergreifende Programmarbeit der Partei ermöglicht, die angesichts der zunehmenden Zahl komplexer politischer Fragestellungen unverzichtbar ist.
Bundesvorstand
Der vom Bundesparteitag gewählte Vorstand tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Er besteht aus:
1. Präsidium (Bundesvorsitzender, 3 Stellvertreter, Bundesschatzmeister, Vorsitzender der Bundestagsfraktion, 3 Beisitzer, 1 Vertreter der Liberalen Fraktion des Europäischen Parlamentes, Generalsekretär)
2. weiteren 34 Beisitzern
3. den der Partei angehörenden Regierungschefs der Länder und Mitgliedern der EU-Kommission
Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages und des Kongresses der ELDR. Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Anstellung und Entlassung des Bundesgeschäftsführers, sowie die Berufung der von der FDP zu entsendenden Delegierten zu den Jahreshauptversammlungen der Liberalen Internationale.
Der Bundesvorsitzende, seine Stellvertreter, der Generalsekretär, sowie jedes vom Vorstand beauftragte Mitglied haben das Recht, an allen Beratungen nachgeordneter Organe oder Gliederungen der Partei teilzunehmen.
Darüber hinaus kann der Bundesvorstand die Bildung und Auflösung von Bundesfachausschüssen und Arbeitsgruppen zur sachverständigen Unterstützung auf bestimmten Gebieten beschliessen.
Mitgliederentscheid
Über wichtige politische Fragen kann der Bundesvorstand einen Mitgliederentscheid mittels Briefabstimmung durchführen. Haben sich mindestens 25% aller Mitglieder daran beteiligt, so ist das Ergebnis die politische Beschlußlage der FDP und steht einer Entscheidung des Bundesparteitages gleich. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.
Parteimitgliedschaft
Mitglied der FDP kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und der nicht infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Stimmrecht entzogen wurde. Die FDP vereinigt Mitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts und des Bekenntnisses. Die Aufnahme von Ausländern setzt im Regelfall einen Aufenthalt von zwei Jahren in der BRD voraus. Die gleichzeitige Mitgliedschaft bei einer anderen, mit der FDP im Wettbewerb stehenden Partei ist ausgeschlossen.
Aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand des für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Kreisverbandes über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft in einem anderen Kreisverband ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Kreisverbandes.
Wechselt ein Mitglied durch Wohnsitzverlegung in einen anderen Kreis- bzw. Ortsverband, so hat der neue Verband ihm seine Mitgliedschaft zu bestätigen und dem Landesverband mitzuteilen. Der Verbleib im bisherigen Kreisverband ist auf Wunsch möglich.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom Ortsverband bestimmt . Ansonsten gelten die Richtlinien des Bundesverbands.
Von den vom Ortsverband erhobenen Monatsbeiträgen muß der Kreisverband an den Landesverband und an den Bundesverband einen festgelegten Beitrag abführen.
Die Mitgliedsbeiträge sind unaufgefordert im voraus zu leisten. Ist ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit mindestens sechs Monatsbeiträgen im Rückstand, kann dies zum Ausschluß aus der Partei führen.
Die Mitgliedsbeiträge sind - ebenso wie Spenden - steuerlich abzugsfähig:
Für Zuwendungen bis zu 1.533,88 Euro jährlich bzw. 3.067,75 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten erfolgt nach § 34g EStG ein Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 50% des gespendeten Betrages, weitere bis zu 1.533,88€/3.067,75€ können nach § 10b EstG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Spenden von juristischen Personen sind zulässig, können steuerlich aber nicht geltend gemacht werden. Spenden von Personengesellschaften können dann zur Steuerminderung führen, wenn sie einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden können. Bei Spenden über 10.225,84 Euro besteht eine Veröffentlichungspflicht im Rechenschaftsbericht der Bundespartei.
Steuerbescheinigungen für alle im Verlauf eines Kalenderjahres gezahlten Beiträge und Spenden werden unaufgefordert am Anfang des Folgejahres vom Bundesschatzmeister versandt.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist die Mitgliedskarte zurückzugeben; ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.
Parteiämter
Die Hauptarbeit der FDP beruht auf freiwilligen und ehrenamtlichen Aktivitäten vieler Parteimitglieder; die Anzahl der hauptamtlich Beschäftigten ist dagegen vergleichsweise gering.
Eine Vergütung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Entstehende Kosten und notwendige Auslagen werden bei entsprechendem Nachweis erstattet oder können nach Absprache mit dem Schatzmeister als Aufwandsspende geltend gemacht werden.
Parteienfinanzierung
Die Kreisverbände müssen ihre Arbeit ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Parteimitgliedern, Sympathisanten und Förderern finanzieren. Neben finanziellen Zuwendungen sind auch Sachspenden für Veranstaltungen, Feste und Wahlkämpfe willkommen, für deren Gegenwert nach Absprache mit dem Schatzmeister Spendenquittungen ausgestellt werden können.
Die Bundespartei erhält staatliche Zuschüsse auf der Grundlage der bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erzielten Wählerstimmen, sowie der in einem Kalenderjahr zugeflossenen Mitgliedsbeiträge und Spenden:
* Für bis zu 5 Mio. erzielte Stimmen DM 1,30 je Stimme, darüber hinaus DM 1.- jährlich bis zur nächsten Wahl.
* Für die im Kalenderjahr zufließenden Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu einem Höchstbetrag von DM 6.000.- pro Gesamtzuwendung einer natürlichen Person maximal 50% des zugewendeten Betrages.
Befreundete Organisationen
Neben den bereits erwähnten Jungen Liberalen gibt es eine Reihe von der FDP nahestehenden Organisationen und Stiftungen:
Wolfgang-Döring-Stiftung
Die Wolfgang-Döring-Stiftung e.V. ist eine Stiftung für liberale Politik in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde 1967 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, im Sinne eines Mannes zu arbeiten, der die Politik der Bundesrepublik Deutschland und der FDP in einer wichtigen Phase entscheidend mitgeprägt hat.
Zweck und Ziel der Stiftung ist die staatsbürgerliche Bildungsarbeit auf überparteilicher Ebene zur Förderung des demokratischen Gedankens und der liberalen Grundhaltung. Die Stiftung organisiert im Jahr rund 50 Veranstaltungen zu aktuellen politischen Themen, sowie mehrere Bildungsreisen in das europäische Ausland und nach Übersee.
Adresse:
Wolfgang-Döring-Stiftung
Sedanstr. 5
53173 Bonn
Vorsitzender: Axel Hoffmann
Friedrich-Naumann-Stiftung
Die Friedrich-Naumann-Stiftung wurde 1958 durch Theodor Heuss gegründet und dient der Pflege und Förderung politischer Erwachsenenbildung. Es werden Wochenend- und Wochenseminare angeboten, die als Bildungsurlaube anerkannt sind.
In ihrer Auslandsarbeit ist die Stiftung bemüht, den Dialog zwischen den Industrieländern in Ost und West zu intensivieren sowie beratende und technische Hilfe beim Aufbau der Dritten Welt zu leisten.
Der Vorsitzende ist Dr. Wolfgang Gerhard.
Die Stiftung unterhält z.Zt. 1 Bildungsstätte in Gummersbach, das Büro Berlin Brandenburg, 6 Regionalbüros (Halle, Hannover, Lübeck, Wiesbaden, München und Stuttgart) und die Villa Lessing der Liberalen Stiftung Saar.
Nähere Auskünfte erteilt:
Theodor-Heuss-Akademie
Theodor-Heuss-Str. 26, 51645 Gummersbach
Tel.: 02261/30 02-0, Fax: 02261/30 02 21
E-Mail: theodor-heuss-akademie@fnst.org
Liberale Initiative Mittelstand E.V.
Die "Liberale Initiative Mittelstand" ist eine Interessenvertretung kleiner und mittlerer Unternehmer aus den Bereichen des Handwerks, des industriellen Mittelstandes, der freien Berufe und der Dienstleistungsbranchen. Ihre Politik ist darauf ausgerichtet, die notwendigen Freiheitsräume und verläßliche marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erkämpfen und die Risikobereitschaft und Selbstverantwortung der Selbständigen durch marktkonforme Wettbewerbs- und Strukturpolitik nachhaltig zu stärken.
Vorsitzender:
Rolf Frey
Untere Hauptstr. 56, 73630 Remshaden
Tel. 07151/74 713, Fax 07151/73 206
Geschäftsführer:
Jürgen Timm
Mecklenburger Str. 42, 28816 Stuhr
Tel. 04221/93 70 44, Fax 04221/93 70 45
Bundesvereinigung Liberale Frauen eV.
Hierbei handelt es sich um eine Vereinigung liberal gesinnter Frauen, die sich zusammengeschlossen haben, um die Gleichstellung der Frau voranzutreiben und Politik von Frauen für Frauen mit Frauen zu machen. Sie arbeiten mit anderen Frauenorganisationen zusammen und sind Mitglied im Deutschen Frauenrat e.V.
Eine Mitgliedschaft ist auch für Nicht-Parteimitglieder möglich. Der Jahresbeitrag beträgt 32 Euro, für Auszubildende und Studenten 18 Euro.
Vorsitzende:
Ina Lenke
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: 030/22 77 36 66, Fax: 030/22 77 64 02
Landesverband NRW:
Brigitte Capune-Kitka
Fritz-Pley-Str. 47, 52353 Düren
Tel. d.: 0211/88 427 78, Fax d.: 0211/884 36 17
Bundesverband Liberale Senioren LiS@
Am 3.03.2001 wurde in Stuttgart der Bundesverband der Liberalen Senioren gegründet. Er ist eine parteiunabhängige, eigenständige Organisation, die der FDP nahesteht. Mitglieder bei LiS @ müssen nicht gleichzeitig FDP-Mitglieder sein. Es gibt auch keine Altersbegrenzung.
LiS@ will generationenübergreifend arbeiten und vor allem das Selbstbewußtsein älterer Menschen stärken.
Vorsitzender:
Berthold Baner
Rotbühlerweg 15, 66123 Saarbrücken
Tel. 0681/34 173
Fax 0681/9 05 840
Landesverband NRW:
Günter Münzberger
Erwitter Str.5, 59557 Lippstadt
Tel. 02941/2049537
Fax 02941/2842931
VLK (Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker)
Die "Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in Nordrhein-Westfalen e.V." ist eine kommunalpolitische Vereinigung. Sie hat die Aufgabe, den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen kommunalpolitisch interessierten Liberalen zu intensivieren, kommunalpolitisches Wissen im Rahmen der Erwachsenenbildung zu verbreiten und hierdurch liberale Grundsätze in der Kommunalpolitik zu verwirklichen.
VLK Nordrhein-Westfalen e.V.
Vorsitzender:
Jochen Dürrmann Sternstr. 44, 40479 Düsseldorf Tel. 0211/497 09 24/25, Fax 0211/497 09 12
Bundesvereinigung Liberaler Kommunalpolitiker V.L.K.
Wollfram Dette Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Tel. 030/284 95 854, Fax 030/284 95 852
ELDR (Europäische Liberaldemokratische Partei)
Die ELDR ist ein Zusammenschluß der liberalen Parteien in Europa. Mit 50 Mitgliedsparteien, sowohl aus den Mitgliedsländer der EU, als auch aus Ländern, die Beitrittskandidatenstatus haben (z.B. Rumänien, Bulgarien, Kroatien), ist die ELDR die mitgliederstärkste europäische politische Partei. Europaweit gehören 4 Ministerpräsidenten, ca. 140 Kabinettsmitglieder, 8 Kommissare und 58 Abgeordnete im Europäischen Parlament Mitgliedsparteien der ELDR an. Präsident der ELDR ist seit dem Jahr 2000 Dr. Werner Hoyer, MdB.
Nach den Europawahlen im Juni 2004 haben sich die Abgeordneten der ELDR-Mitgliedsparteien mit der EDP (European Democartic Party) zu einer gemeinsamen Fraktion mit dem Namen ALDE (Alliance of Liberals and Democrats for Europe) zusammengeschlossen. Mit 88 Abgeordneten bildet die ALDE-Fraktion damit die drittstärkste Kraft im Europäischen Parlament.
Kontakt:
ELDR Party
40, rue Montoyer (6th floor)
1000 Brussels
Belgique
Fon +32 2 237 01 40
Fax +32 2 231 19 07
info@eldr.org
